Kieferorthopäde | 31.05.2021
Konstruierte Indikation und massiver Druck um Brackets zu verkaufen
Zahnspange
Kind, 12 Jahre, hatte bis vor kurzem gerade Zahnreihe. Seit alle bleibenden Zähne da sind, hat sich Eckzahn gedreht.
Weisheitszähne sind noch nicht vorhanden, aber angelegt. Keine drastische Fehlstellung sonst, Kind hat keine Probleme oder gar Schmerzen, wünscht nur schönere Optik.
Praxis drängt massiv auf sofortige Behandlung mit Brackets, obwohl Weisheitszähne noch nicht draußen. Diese sollen nach Behandlung oder noch während gezogen werden ( 4!) . Es wird massiv Druck aufgebaut, aufdringliche Anrufe sogar auf Handy und Emails um Bracktes zu „verkaufen“. Behandlung und Risiken stehen in keinem Verhältnis. Man merkt klar, dass Indikation konstruiert wird, damit Krankenkassen bezahlen und Eltern Schuldgefühle bekommen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine kieferorthopädische Behandlung ist nicht eilig. Wenn Sie wirklich nötig ist, soll sie laut der verbindlichen Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung nicht vor Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels (spätes Wechselgebiss) begonnen werden. Zudem ist es ein klarer Verstoß gegen vertragszahnärztliche Pflichten, wenn ein Zahnarzt Patient:innen oder Eltern zu einer Privatleistung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung drängt.