Kieferorthopäde | 08.06.2021

Unterlassungsaufklärung zur kieferorthopädischen Behandlung

Zahnspange

Nachdem wir für unseren Sohn keine Zusatzleistungen vom Kieferorthopäden in Anspruch nehmen wollten und in Anführungszeichen die Behandlung entsprechend der Kassenrichtlinien gewünscht haben, sollten wir eine Unterlassungsaufklärung zur kieferorthopädischen Behandlung unterschreiben. Damit sollten wir bestätigen, dass wir gegen den ärztlichen Rat, keine Zusatzleistungen wünschen.
Folgender Inhalt war zudem enthalten:
Für die möglicherweise entstehenden Folgen der Unterlassung kann ich meinen Zahnarzt nicht zur Haftung heranziehen.
Anscheinend soll nach der aktuellen Rechtsprechung(Landgereicht Braunschweig mit Urteil vom 2.Mai 2001) ist der Zahnarzt selbst dann verpflichtet den Patienten auf die Notwendigkeit von Leistungen hinzuweisen, wenn die Krankenasse die Kosten hier nicht übernimmt.

Dieses Formular sollte von unserer Seite nun unterschrieben werden. Für uns stellt sich nun die Frage ob es sich hier um einen Dokument handelt, welches Druck auf uns aufbauen soll doch noch Zusatzleistungen hinzu zu nehmen oder ob dies eine gängige Absicherung des Arztes ist.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Nach unserer Erfahrung ist die Verwendung einer solchen Unterlassungsaufklärung nicht üblich und auch rechtlich bedenklich. Vertragszahnärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragszahnärztlichen Pflichten.

Eine solche Erklärung stellt natürlich eine Beeinflussung dar, insbesondere wenn es um die Behandlung der eigenen Kinder geht, da bei den Eltern die Verunsicherung geweckt wird, dass ihr Kind möglicherweise nicht ausreichend zahnärztlich versorgt wird. In einem solchen Fall kann es oft hilfreich sein, sich eine Zweitmeinung einzuholen, um die eigenen Bedenken auszuräumen.

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