Zahnarzt | 25.05.2021

Abgezogen in der Corona Krise

Brücke

Der Zahnarzt hat mich 2x einen Heil- und Kostenplan unterschreiben lassen, wobei er aber vorher wusste, dass ich H4 Empfänger bin, und mir sagte, es handle sich nur um eine geringe Zuzahlung, die ich finanziell vertragen könne. Mein Eigenanteil bei der Regelversorgung wäre ca. 1000€ gewesen, abgerechnet wurden von der Praxis 3.000€ Zuzahlung. Bei einer Regelversorgung mit Härtefallreglung wäre die Zuzahlung bedeutend günstiger gewesen, oder keine Zuzahlung.
Mir wurde die Abrechnung vom Zahnarzt nicht richtig erklärt, welche ich auch vielleicht falsch verstanden habe, da ich Iraner bin.Es ist schon diskriminierend so abgezogen zu werden.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Hier liegt ein Verstoß gegen die wirtschaftliche Aufklärungspflicht vor (§630c BGB). Zudem hätte der Zahnarzt den Patienten unverzüglich unterrichten müssen, wenn eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Kosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten war (§9 Abs. 2 GOZ). Darüber hinaus gilt, dass bei einer erheblichen Überschreitung des Heil- und Kostenplans eine neue Genehmigung nötig ist. Ganz wichtig wäre eine Beantragung der Härtefallregelung gewesen, da dann die gesetzlichen Krankenkassen 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung tragen. Mehr dazu finden Sie hier.

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