Oralchirurg | 23.05.2021

Rechnung für nicht erbrachte Leistungen?

Implantat

Ich bin von meiner Hauszahnarztpraxis zum Oralchirurgen zum Setzen von Implantaten der Zähne 35,31 und 42 überwiesen wurden. Die behandlung des Zahnes 35 ist gescheitert, da das gesetzte Implantat ohne besondere Einwirkung zweimal herausgefallen ist. Die behandlung wurde daraufhin von mir abgebrochen,das Implantant zurückgegeben. Berechnet wurden 3 Implantate einschließlich der NC Healing abutments und alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen,obwohl ich nur 2 erhalten habe. Mein Einspruch zur Rechnung vom 15.5.2021 wurde noch nicht beantwortet. Ist es rechtens, wegen Corona erhöhten Hygieneaufwand zu berechnen?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Hygienepauschale (GOZ-Geb.-Nr. 3010 analog; Einfachsatz = 6,19 Euro) darf noch bis Ende Juni 2021 von den Zahnärzten in Rechnung gestellt werden.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass Sie die Rechnung kostenlos von der zuständigen Landeszahnärztekammer überprüfen lassen können. Wie das geht, erfahren Sie hier: Was tun bei einer überhöhten Zahnarztrechnung?

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