Modell wurde angefertigt, ohne mich vorher über Zusatzkosten aufzuklären
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das verstößt gegen die wirtschaftliche Aufklärungspflicht (Paragraf 630 c Abs.3 BGB). Dort heißt es, dass der Zahnarzt den Patienten über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung vor der Behandlung aufklären muss: Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das verstößt gegen die wirtschaftliche Aufklärungspflicht (Paragraf 630 c Abs.3 BGB). Dort heißt es, dass der Zahnarzt den Patienten über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung vor der Behandlung aufklären muss: Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren.