Zahnarzt | 29.05.2021

Keine Aufklärung über Zusatzkosten

Zahnspange | Bissmodell

Modell wurde angefertigt, ohne mich vorher über Zusatzkosten aufzuklären

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Das verstößt gegen die wirtschaftliche Aufklärungspflicht (Paragraf 630 c Abs.3 BGB). Dort heißt es, dass der Zahnarzt den Patienten über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung vor der Behandlung aufklären muss: Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren.

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