Zahnarzt | 01.05.2021

Überteuerte Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung

Ich habe für meine Zahnreinigung 200€ zahlen müssen, obwohl vorher mündlich 160€ vereinbart wurden.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Hier hat die Zahnärztin gegen ihre Pflicht zur sog. wirtschaftlichen Aufklärung verstoßen: Weiß sie, dass die Kosten der Behandlung nicht von der Krankenkasse getragen werden, muss sie vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).

Die fehlende / unzureichende wirtschaftliche Aufklärung können Sie der Honorarforderung beim nächsten Mal entgegenhalten, da diese nach Ansicht des Bundesgerichtshofes zur Unbegründetheit der Rechnungsforderung führt.

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