Zahnarzt | 08.05.2021
kurzfristige Absage ohne Vertretung
Füllung
Mein Termin beim Zahnarzt wurde sehr kurzfristig abgesagt ( 2,5 Stunden früher vor dem geplanten Termin).
Es wurde auch keine Vertretung organisiert.
Stattdessen wurden Zahnarztnotdienste angeboten, die nicht als Vertreter für meinen Arzt galten.
Der nächste mögliche Termin beim meinen Arzt könnte ich erst in 12 Tage bekommen.
Da ein großes Stück von meinem Zahn abgebrochen war und das hat mir Schmerzen beim Kauen verursacht war dieser Termin für mich sehr notwendig, vor allem habe ich auf den Termin 5 Tage lang gewartet.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Hierzu sagt § 10 Abs. 1 der Musterberufsordnung für Zahnärzte (MBO-Z): "Steht der Zahnarzt während seiner angekündigten Behandlungszeiten nicht zur Verfügung, so hat er für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Name, Anschrift und Telefonnummer eines Vertreters außerhalb der Praxis sind in geeigneter Form bekannt zu geben."
Sollte sich dieser berufsrechtliche Verstoß wiederholen, können Sie sich an die Beschwerdestelle der für Sie zuständigen Landeszahnärztekammer wenden.