Zahnarzt | 06.05.2021

Hohe Rechnung für Füllung bei einem Kind mit Schmerzen danach

Füllung

Bei einer Kontrolle wurde meinem Sohn (10 J.) eine Füllung empfohlen, um die Beseitigung von Karies bei einem Zahn (Schmerzen nicht vorhanden). Die Füllung wurde am 28.09.2020 durchgeführt. Danach wurde eine Rechnung über 150,08 EUR gestellt mit der Begründung (Erheblicher Aufwand bei Compositfüllung in Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik). Anfang Mai 2021 sind starke Schmerzen aufgetreten. Röntgenbild zeigt, dass die Füllung den oberen Teil des Nervs abdeckt. Es wurde geschliffen, Schmerzen bestanden weiterhin. nochmals geschliffen, hat nichts gebracht. Ein Besuch bei meiner Zahnärztin (Vom Vater) wurden wir aufgeklärt, dass eine Wurzelkanalbehandlung sinnvoll und notwendig ist. Damit ist der Zahn jetzt „tot“.

Meine Beschwerde bezieht sich auf die Rechnung, Nicht Aufklärung und Behandlungsfehler, der dazu geführt hat, dass der Zahn nun „tot“ ist.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Grundsätzlich gilt, dass ein Zahnarzt das Honorar auch ohne Behandlungserfolg fordern kann, solange er die allgemein anerkannten fachlichen Standards (§ 630a Abs. 2 BGB) einhält. Sofern Sie daran Zweifel haben, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Diese ist gemäß § 66 SGB V verpflichtet, Sie bei dem Verdacht eines Behandlungsfehlers zu unterstützen.

Was die Höhe der Rechnung angeht, können Sie diese kostenlos überprüfen lassen. Wie das geht, erfahren Sie hier: Was tun bei einer überhöhten Zahnarztrechnung?

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