Zahnarzt | 11.05.2021

Unabgesprochen teuere Spezialspülungen

Wurzelbehandlung

Bei einer Wurzelbhandlung wurde vorgeschlagen ein spezielles Gerät zur Wurzelausfräsung zu benutzen welches die Behandlungsdauer verringere und 25,-€ pro Wurzelkanal koste. Der Zahn hatte drei Wurzelkanäle. Also 75 €. Insgesamt gab es drei Termine. Am ersten wurde der schmerzende aufgebohrt und die Wurzel freigelegt. An einem weitern Termin wurde lediglich der provisorische Verschluss erneuert am dritten Termin wurden die Wurzeln ausgefräst und der Zahn verschlossen. Berechnet wurde bei jedem der Termine eine Spülung für 41,- € von der ich nichts wusste bzw. über diese Kosten wurde ich nie informiert.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Damit hat der Behandler gegen die Pflicht zur sog. wirtschaftlichen Aufklärung verstoßen: Wissen Zahnärzt:innen, dass die Kosten der Behandlung nicht von der Krankenkasse getragen werden, müssen sie vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).

Die fehlende / unzureichende wirtschaftliche Aufklärung können Sie der Honorarforderung entgegenhalten, so dass die Rechnung für diese Spülungen nicht fällig ist (Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes).

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