Zahnarzt | 29.04.2021

Zahnentfernung | Digitale Volumentomographie (DVT)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor zwei Wochen hatte ich ein Beratungsgespräch mit einem Zahnarzt - einer Zahnärztin. Es ging um meine Weißheitszähne, diese sollten entfernt werden und wir besprechen die weiteren Details.

Da im Akutgespräch vor drei Wochen schon klar war und auf dem Röntgenbild eindeutig zu sehen war, dass die Weisheitszähne raus müssen. Wurde in dem Beratungsgespräch nur noch die weitere Vorgehensweise besprochen.

Ich sollte unbedingt entweder ein DVT machen lassen oder ein CT. Das DVT müsste ich als gesetzlich Versicherter selbst zahlen, das CT nicht. Ich habe ihr im Beratungsgespräch schon gesagt, dass ich gerne ein CT machen lassen will und kein DVT. Er - Sie erwiderte, dass die Strahlenbelastung sehr hoch sei und ein CT auch nicht so genau sei, wie ein DVT. Im anschluss des Beratungsgespräch gab Sie mir eine Überweisung zum DVT und ein Zahnarzthelfer - eine Zahnarzthelferin gab mir im Anschluss ein Kärtchen mit einer Praxis die ein DVT durchführen würde.

Ich als Patient fühlte mich im Stich gelassen und nicht ernstgenommen. Als ich nochmal kontrollierte ob er - sie mich wirklich einfach eine Überweisung gegeben hat die mich einfach an ein DVT überwiesen hat, obwohl ich zum Anfang des Gesprächs klar gemacht habe, dass ich gerne eine Überweisung zum CT möchte.

Auch hätte ich an vielen Stellen Zwischenzahnkaries und er - sie müsste nochmal drüber gucken.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Es ist richtig, dass die Kosten für eine Digitale Volumentomographie (DVT) in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, obwohl die Strahlenbelastung höher ist als bei einer Computertomographie (CT).

Unabhängig von der medizinischen Sinnhaftigkeit des einen oder anderen Verfahrens hat die Zahnärztin Ihren Wunsch nach der Diagnostik im Rahmen der Kassenleistung zu respektieren. Vertragszahnärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragszahnärztlichen Pflichten.

Sollte sich die Zahnärztin weiterhin weigern, eine Diagnostik mittels CT zu veranlassen, können Sie sich an die Patientenberatungsstelle der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) wenden. Diese hat die Einhaltung der vertragszahnärztlichen Pflichten sicherzustellen.

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