Zahnarzt | 02.05.2021
fehlende wirtschaftliche Aufklärung
Professionelle Zahnreinigung
Bei meiner jährlichen Kontrolluntersuchung wurde mir ein Angebot gemacht für 75 euro eine professionelle Zahnreinigung zu machen. Mir wurde gesagt dass das Angebot bis Ende April geht. Deswegen machte ich einen Termin aus. Beim abgemachten Termin wurde mir dann auf dem Behandlungsstuhl gesagt dass es 94€ kosten soll. Ich habe versucht zu erklären dass ich ein Angebot für 75€ habe. Daraufhin wurde mir eine Geschichte erzählt dass das Angebot Freitags nicht gilt. Leider habe ich die Zahnreinigung für 94€ durchführen lassen. Da ich mich eingeschüchtert gefühlt habe. Die Rechnung bekam ich wie sonst nicht sofort sondern eine Woche später von der DZR zugeschickt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Hier hat die Zahnärztin gegen ihre Pflicht zur sog. wirtschaftlichen Aufklärung verstoßen: Weiß sie, dass die Kosten der Behandlung nicht von der Krankenkasse getragen werden, muss sie vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
Die fehlende / unzureichende wirtschaftliche Aufklärung können Sie der Honorarforderung beim nächsten Mal entgegenhalten, da diese nach Ansicht des Bundesgerichtshofes zur Unbegründetheit der Rechnungsforderung führt.