Zahnarzt | 19.04.2021

Schmerzhafte Wurzelbehandlung - Behandlungsfehler?

Wurzelbehandlung | Entzündung des Trigeminus-Nervs

Schmerzhafte Entzündung des Trigeminus-Nervs auf der rechten Seite, Ursache war wohl zu viel Stress. Strahlte u.a. in den Kiefer aus, speziell Unterkiefer Backenzahn. Zahnarzt sollte nur schauen ob alles in Ordnung ist und drängte mich direkt zu einer Wurzelbehandlung - die er erst nach der vierten Aufforderung dann mit Betäubung gemacht hat, welche er stolze 10 Sekunden einwirken ließ. Ein "Nein" habe ich durchaus versucht zu bringen, da ich eine zweite Meinung wollte, da der Zahn mir nie Probleme bereitet hat. Aber versuchen Sie das mal mit viel zu starken Schmerzen + möglicherweise etwas zu viel Schmerzmittel.
Ich musste dem erst heulend auf dem Behandlungsstuhl zusammenbrechen bis er mir eine Pause gegönnt hat.
Heute war mein erster schmerzfreier Tag seit über einer Woche - und der nächste Termin wegen der angefangenen Wurzelbehandlung. Tja, ich liege zum jetzigen Zeitpunkt seit nunmehr 7 Stunden weinend und schreiend im Bett da mir nun statt gar nichts ACHT Zähne extrem schmerzen, da er extrem ruppig vorgegangen ist und vermutlich den bereits geschädigten Nerv noch weiter geschädigt hat.
Ich bin der Meinung, dass diese Behandlung NICHT notwendig war, weiß aber leider nicht wie ich das belegen kann, sollte dem so sein.
Nächste Woche soll es weitergehen und ich habe jetzt schon Angst davor, da er wohl erneut nicht betäuben wird. Übrigens habe ich überall im Mundraum kleine Verletzungen und über ca eine halbe Stunde die halbe Hand des Zahnarztes im Mund zu haben ist nicht besonders schön, vor allem wenn er sie auf dem Unterkiefer anlehnt. (:

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Neben der Frage, ob diese Behandlung überhaupt medizinisch indiziert war, stellt sich auch die Frage, ob hierbei alle (zahn)ärztlichen Standards eingehalten worden sind. Sollte dem nicht so sein, wofür nach Ihrer Schilderung vieles spricht, liegt ein Behandlungsfehler vor, der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen kann.

Bei dem Verdacht eines Behandlungsfehlers können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Diese ist nach § 66 SGB V verpflichtet, Sie in einer solchen Situation zu unterstützen und erforderlichenfalls ein sozialmedizinisches Gutachten einzuholen. Auf dessen Grundlage können Sie Ihre Ansprüche gegen den Behandler erfolgreich geltend machen.

Unabhängig davon steht es Ihnen natürlich frei, sich zur Fortsetzung der Behandlung an einen anderen Zahnarzt zu wenden, vor allem, wenn die begründete Sorge besteht, dass es erneut zu schmerzhaften Behandlungsfehlern kommt.

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