Zahnarzt | 13.04.2021

Wiedereinsetzen einer Brücke

Brücke | Wiedereinsetzten einer Brücke

Meinem Vater (88 Jahre) ist seine Brücke von 42-45 rausgefallen. Wir waren im Notdienst, die Ärztin sagte mir ich dürfe ihn nicht begleiten wegen Corona, die Brücke wurde wieder eingesetzt, dauerte ca 7 Min. Als wir wieder im Auto waren, kam die Helferin zum Auto und meinte er müsse noch den Anmeldebogen unterschreiben. Nun kam die Rechnung, die viel zu überteuert ist.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zahnärzte sind zu einer ordnungsgemäßen Kostenaufklärung im Sinne des § 630c Abs. 3 BGB verpflichtet: Weiß die Zahnärztin, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss sie den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren. Wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Sie dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist. 

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