Zahnarzt | 10.04.2021

Nachträgliche Rechnungsänderung führt zu teurerer Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung | Professionelle Zahnreinigung

Hierbei geht es um unbegründetes Nachbessern und Erhöhen von Rechnungen bzw. chaotische Rechnungsstellungen.
In der ersten Rechnung wird mir die Professionelle Zahnreinigung vom 09.03.2021 mit einem Faktor von 1,13 mit 49,84 Euro in Rechnung gestellt.

Daraufhin erstellte D. eine weitere (chaotische und falsche) Rechnung mit Datum vom 24.03.2021.
In dieser stellte mir die Praxis eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) vom 12.03.2020, also aus dem letzten Jahr ein zweites Mal mit Faktor 2,3 und 101,36 Euro in Rechnung. Diese PZR wurde mir mit Rechnung vom 16.03.2020 über 44,80 Euro bereits berechnet, die ich bereits beglichen hatte, Valuta 09.04.2020. Für die Aufstellung zweier Heil- und Kostenpläne werden mir aufgrund meiner Beschwerde in dieser Rechnung nunmehr zusammen nur 51,74 Euro berechnet.
Danach erhielt ich aufgrund meiner Einwände bei D. eine weitere Rechnung mit Datum 31.03.2021.
In dieser fällt D. plötzlich ein, mir die Professionelle Zahnreinigung vom 09.03.2021 mit Faktor 2,3 und 101,36 Euro zu berechnen. In den vorhergehenden Rechnungen vom 24.03. und 18.03.2021 wird mir die PZR lediglich mit Faktor 1,13 und 49,84 Euro in Rechnung gestellt. Für den plötzlichen Sinneswandel von D., mir die PZR mit Rechnung vom 31.03.2021 zu diesem überhöhten Preis in Rechnung zu stellen, habe ich bis heute keine fachliche Begründung erhalten. Die PZR vom 09.03.2021 werde ich mit 49,84 Euro bezahlen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zum einen wurde hier eine Leistung erneut in Rechnung gestellt, die bereits vergütet worden ist. Dies kann sicherlich einmal passieren, sollte sich jedoch bei ordnungsgemäßer Buchhaltung eines Zahnarzes nicht wiederholen. Die Praxis hat sich hier offenbar eines externen Abrechnungsdienstleisters zur Liquidation ihrer Honorarforderungen bedient. Teilen Sie Ihrem Zahnarzt mit, dass es mit diesem Unternehmen Probleme gegeben hat, da auch dieser ein Interesse an einer reibungslosen Abrechnung seiner Leistungen hat.

Zum zweiten wurde der Gebührenfaktor für die Professionelle Zahnreinigung vom 09.03.2021 nachträglich mehr als verdoppelt. Dies sorgt nicht nur für Verunsicherung beim Patienten, sondern ist ohne nähere Begründung nicht plausibel und dürfte der Fälligkeit der Mehrforderung rechtlich entgegenstehen. Möglicherweise könnte es in diesem Fall weiterhelfen, die Rechnung einmal (kostenlos) von der zuständigen Landeszahnärztekammer überprüfen zu lassen. Wie das geht, erfahren Sie hier: Was tun bei einer überhöhten Zahnarztrechnung?

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