Zahnarzt | 09.04.2021

implantatsetzung ohne aufklärung

Implantat

ein backenzahn ist gebrochen und musste entfernt werden. der zahnarzt hat gefragt, ob er gleich ein implantat setzen soll, jedoch hat er keine zusätzlichen kosten erwähnt und auch nicht, dass die krankenkasse davon nichts übernimmt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Laut § 87 Abs. 1a SGB V müssen Zahnärzte vor Beginn der Behandlung kostenfrei einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dieser Heil- und Kostenplan muss den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung beinhalten.

Zudem sind Zahnärzte zur wirtschaftlichen Aufklärungspflicht verpflichtet. Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten oder die Patientin vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).

Weiterhin sind Zahnärzte verpflichtet, über Risiken und Alternativen aufzuklären (etwa eine Brücke). Mehr zu Risiken bei Implantaten finden Sie hier. Zwar gehören implantologische Leistungen nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zahnarzt rechnet also privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Aber Sie erhalten von der Krankenkasse einen Festzuschuss. Mehr dazu finden Sie hier.

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