Zahnarzt | 15.04.2021
keine Aufklärung über Zuzahlung
Professionelle Zahnreinigung
Ich war mit meinem 16jährigen Sohn beim halbjährlichen Prophylaxetermin. Es war alles i. O. Kurze Zeit später kam eine Rechnung für professionelle Zahnreinigung in Höhe von 35 €. Es wurde begründet mit Zahnsteinentfernung welche nur 1 x jährlich über VK abgerechnet werden kann. Nach Erhalt der Mahnung habe ich in der Praxis angerufen und gesagt dass uns nicht gesagt wurde dass die Leistung privat zu zahlen wäre. Es erfolgte also keine wirtschaftliche Aufklärung bzw erhielt ich einen KVO. Ich sagte ihr dass uns da unwissentlich eine Leistung aufgedrückt wurde und dass ich das nicht zahlen werde. Die Helferin meinte dann recht pampig dass sie mir wünscht dass ich einen ZA finde der alles gratis macht. Sie hat mich nicht verstanden!
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzte sind zu einer ordnungsgemäßen Kostenaufklärung im Sinne des § 630c Abs. 3 BGB verpflichtet: Weiß der Zahnarzt oder die Zahnärztin, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er oder sie den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren. Wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Sie dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist.
Mehr zu Patientenrechten beim Zahnarzt finden Sie hier.