Zahnarzt | 31.03.2021
Nicht bemerkte Entzündung führt zu Mehrkosten
Füllung
Ich habe mich von meiner ZÄ überreden lassen 2 Füllungen neu zu machen. Es wurden auch Röntgenbilder angefertigt, Kostenpunkt 170 Euro. 1 Monat später bekam ich Zahnschmerzen bei einem Zahn mit der neuen Füllung. Ich wieder zu dieser ZÄ. Angeblich wäre ein Stück Zahn raus gebrochen. Nach 4 Ampullen örtlicher Betäubung,die nicht wirkte, hatte ich immernoch Schmerzen bei der Behandlung, die bis in die Wurzel gingen und es buckerte im ganzen Zahn. Spätestens da hätte sie meiner Meinung nach nochmal röntgen sollen um ggf eine Entzündung auszuschließen. Nach 2 Std Prozedur bin ich erstmal da raus. Paar Tage später, an einem Samstag, musste ich zum zahnärztlichen Notdienst wegen erneuten unerträglichen Schmerzen und oh Wunder...da war doch eine Entzündung drin. Meine Füllung musste entfernt werden und ich hatte eine schöne Wurzelbehandlung. Daraus resultiert jetzt eine neue Krone etc. Also enorm hohe Folgekosten.
Ich frage mich, war die Entzündung schon vorher zu sehen, hätte sie die Füllung machen dürfen?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das Unterlassen der Erhebung eines medizinisch gebotenen Befundes kann gemäß § 630h Abs. 5 S. 2 BGB einen groben Behandlungsfehler darstellen, welcher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen kann. In einem solchen Fall ist es ratsam, sich an die Krankenkasse zu wenden. Diese ist gemäß § 66 SGB V verpflichtet, Sie bei der Prüfung eines Behandlungsfehlers zu unterstützen und erforderlichenfalls eine sozialmedizinische Begutachtung zu veranlassen. Je nach Ergebnis dieses Gutachtens können Sie auf dieser Grundlage Ihre Ansprüche gegenüber der Zahnärztin erfolgreich geltend machen.