Zahnarzt | 03.04.2021
Überhöhte Zahnarztrechnung mit privat abgerechneter Leistung
Krone
Mir wurde für zwei Zähne ein Inlay empfohlen. Begründet wurde dies mit der langen Haltbarkeit im Gegensatz zu Füllungen, die lediglich ein/zwei Jahre halten und immer mehr Zahnsubstanz bei der Erneuerung fordern. Natürlich entschied ich mich vor dem Hintergrund für das Inlay - auch wenn die GKV keine Kosten übernimmt. Der Heil- und Kostenplan wurde mit Inlay betitelt. Da nun der halbe Zahn mit Außenwand abgeschliffen wurde, handelt es sich meiner Meinung nach um Teilkronen, die sehr wohl von der GKV bezuschusst werden. Da die Kostenübernahme aber vorher beantragt werden muss, bleibe ich nun auf den Kosten sitzen.