Zahnarzt | 06.04.2021

Berechnung einer nicht erbrachten Leistung

Wurzelbehandlung

In der Zahnarztpraxis wurde bei mir eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt. Vor der Behandlung hat mich die Praxis über diese Behandlung, deren Risiken, sowie einer für mich zu erwartenden Kostenbeteiligung von € 80,- ordnungsgemäß aufgeklärt. Diese Erklärung habe ich vor der Behandlung unterschrieben.
Nach der Behandlung erhielt ich eine Rechnung in der mir eine GOZ Leistung mit der Nr. 2400 „Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals“ berechnet wurde.
Aus meiner Erfahrung weiß ich, weil dies bereits an anderen Zähnen bei mir gemacht wurde, dass eine elektrometrische Längenbestimmung mit einem elektronischen Messgerät durchgeführt wird. Der sogenannte Apex Lokalisator ortet die genaue Lage der Wurzelspitze mittels Einsatzes von Elektroden durch Messung des elektrischen Widerstandes zwischen Wurzelhaut und Schleimhaut. Dieses Gerät kam bei mir nicht zum Einsatz!
Bei meiner Behandlung jedoch wurde die Länge des Wurzelkanals ausschließlich röntgenologisch bestimmt, indem vom Wurzelkanal unter verbleib der Hedströmfeilen eine Röntgenaufnahme gemacht wurde.
Nunmehr bin ich nicht bereit die Rechnung zu bezahlen.

Ist Ihnen das auch passiert?
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