Zahnarzt | 27.03.2021

Zu Unrecht überhöhte Abrechnung

Professionelle Zahnreinigung | GOZ 3010 analog 2,3 fach abgerechnet bei 3 Sitzungen

Zähnärztin rechnet die Hygienepauschale mit dem 2,3 fachen Satz ab, obwohl die Krankenkassen seit November, auch die privaten, nur noch den einfachen Satz übernehmen. Außerdem hat sie unberechtigter Weise schon die Ziffer GOZ 1000 abgerechnet. Als gelernte Zahnarzthelferin kann ich wohl beurteilen, ob diese Behandlung, die mindestens 25 Minuten dauern sollte, gemacht wurde.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wie Sie zu Recht schreiben, soll die Gebührenziffer „3010 analog erhöhter Hygieneaufwand“ auch nach den Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer nur mit dem Einfachsatz abgerechnet werden.

Auch in Bezug auf die Gebührenziffer 1000 liegen Sie richtig, da diese nach dem ausdrücklichen Wortlaut die Erstellung eines Mundhygienestatus sowie eine eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen von mindestens 25 Minuten voraussetzt.

Wie Sie sicherlich als gelernte Zahnarzthelferin bereits wissen, können Sie Ihre Rechnung kostenlos von der zuständigen Landeszahnärztekammer überprüfen lassen: Was tun bei einer überhöhten Zahnarztrechnung? In diesem Zusammenhang sollte die LZAEK die Zahnärztin anweisen, Ihnen eine korrigierte Rechnung auszustellen.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand