Zahnarzt | 27.03.2021

Zahnentfernung bei Kassenleistung

Füllung

Ich kam zum Zahnarzt weil ich den Verdacht hatte das meine Füllung beschädigt sei. Vor Ort wurde dann festgestellt das der Zahnzwischenraum des Nachbarzahns Karies hat (26/27). Auf die Frage welche Füllung ich möchte habe ich klar mit „Kassenleistung“ geantwortet. Als die Betäubung gewirkt hat und meine Löcher aufgebohrt waren wurde mir mitgeteilt das man für die Kassenleistung mehr Zahn entfernen müsse und ob ich mit der Zusatzleistung einverstanden sei da das Material griffiger sei und mehr vom Zahn erhalten bleiben könnte. Unter Zittern, da das bereits geschehene Bohren mich mitgenommen hatte und kopfüber habe ich dann der Privatleistung zugestimmt. Ich finde es unverantwortlich einem Patienten mit bereits aufgebohrten Zähnen so unter Druck zu setzen. Mein Stuhl wurde nicht einmal hochgefahren und mir wurde das Gefühl vermittelt schnell handeln zu müssen. Ich weiß nicht warum beim hintersten Backenzahn mein Wunsch nach der Kassenleistung nicht erfüllt wurde.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Das Vorgehen des Zahnarztes in diesem Fall ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich. Zum einen wurde hier allem Anschein nach keine ausreichende Aufklärung vor der Behandlung im Sinne des § 630e BGB durchgeführt. Diese hätte auch mögliche Behandlungsalternativen, deren Vorteile und Kosten umfassen müssen.

Zum zweiten wurde hier offenbar eine akute Stresssituation ausgenutzt, um Sie zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beeinflussen. Dies ist ein Verstoß gegen die vertragszahnärztlichen Pflichten, welchen Sie der Patientenberatungsstelle der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung melden können: https://www.kzv-berlin.de/patienten/patientenberatung/ Die KZV kann erforderlichenfalls ein Disziplinarverfahren gegen den Zahnarzt einleiten.

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