Kieferorthopäde | 23.03.2021

Corona Hygiene Pauschale bei Implantatbehandlung

Implantat

Ich hatte letztes Jahr eine Extraktion eines Seitenzahns und habe mich zum Lückenschluss für ein Implantat entschlossen. Ich bin gesetzlich versichert und habe keine Zusatzversicherung, habe mich also dazu entschieden, die Kosten für das Implantat aus eigener Tasche zu bezahlen.
Auf der Rechnung ist nun sechs Mal der Posten 3010a: "Corona Hygiene Pauschale gem. 6 Abs 1 GOZ, Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes" aufgeführt zu je 6,19 Eur – gleich, ob es bei dem Termin um ein Beratungsgespräch, eine Behandlung oder einen kurzen Kontrolltermin (Schwellung, Nähte) ging. Soweit ich informiert bin darf dieser Posten gesetzlich Versicherten nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn sie eine Zahnzusatzversicherung haben. Ich als Selbstzahler wurde über die Mehrkosten zuvor nicht aufgeklärt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Für Privatversicherte und teilweise auch für Kassenpatienten wird in Zahnarztpraxen derzeit eine Corona-Hygiene-Pauschale von 6,19 Euro pro Sitzung erhoben. Das hat die Zahnärzteschaft mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart. Voraussetzung für die Berechnung ist eine Privatleistung.

Die Regelung gilt teilweise auch für gesetzlich Versicherte, nämlich dann, wenn sie eine Privatleistung in Anspruch nehmen und genau für diese Leistung eine private Zusatzversicherung haben. Wird der erhöhte Hygieneaufwand jedoch von der gesetzlichen Gebührenordnung abgedeckt, ist eine Doppelabrechnung untersagt. Patienten sollten deshalb vor einer Behandlung eine präzise Aufklärung dazu einfordern und gegebenenfalls bei ihrer Krankenversicherung nachfragen. Mehr dazu finden Sie hier.

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