Zahnarzt | 20.03.2021

Heil- und Kostenplan sowie Beratung mangelhaft

Füllung | Heil- und Kostenplan und mangelhafte Beratung

Für die Aufstellung von zwei „schriftlichen Heil- und Kostenplänen“ wird ein Faktor 3,5 angesetzt.
Dies entbehrt jeglicher Grundlage, da der HKP weder eine Kostensicherheit noch eine Vorstellung über die voraussichtlichen Kosten bietet und dieser seinen eigentlichen Sinn und Zweck verfehlt, die Praxis schreibt:
„Die Bemessung der Gebühren … wird … bei der Ausführung nach beliebigem Ermessen … ermittelt.“
„Eine Festlegung auf bestimmte Steigerungssätze ist deshalb nicht im voraus, sondern erst nach Erbringung der Leistung möglich.“
Laut Landeszahnärztekammer dürfen
Kostenvoranschlag und Endrechnung jedoch selbst bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten maximal bis 20 % voneinander abweichen.
Die Beratung war mangelhaft, da keine Vor- und Nachteile von Gold- und Keramik-Inlays aufgeführt wurden.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Alle Infos zum Heil- und Kostenplan finden Sie hier und hier.

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