Zahnarzt | 18.03.2021
Überhöhte Zahnarzt Rechnungen mit Faktor 5,8
Füllung | Professionelle Zahnreinigung
Ich habe mehrere Füllungen machen lassen, habe anschließend meine Rechnungen bei meiner privaten zahnzusatzversicherung eingereicht. Nachdem mir aufgefallen war dass mir zu wenig zurückerstattet wurde, habe ich dort angerufen und mir wurde gesagt dass meine Zahnärztin einen 5.8 abrechnungsfaktor genommen hätte, und das dass viel zu hoch sei.
Kommentar der Verbraucherzentrale
In der Tat müssen Zahnärzte bei einem solchen Abrechnungsfaktor beim Patienten vorab schriftlich eine Zustimmung einholen. Für eine Behandlung ohne Komplikationen gilt der Steigerungsfaktor 2,3 als Richtwert. Für schwierige Behandlungen kann der Faktor bis zu 3,5 betragen, in Ausnahmefällen auch darüber. Aber schon einen Mehraufwand bis Faktor 3,5 muss der Zahnarzt begründen. Wenn der Zahnarzt höher als Faktor 3,5 abrechnen möchte, muss er vorab eine sog. Abdingungserklärung zur Unterschrift vorlegen.