Zahnarzt | 17.03.2021
Unterbliebene wirtschaftliche Aufklärung
Wurzelbehandlung | Elektrometrische langenbestimmung eines Wurzelkanals
Der Zahnarzt sagte mir nicht, dass ich für die Leistungen bezahlen müsste, erst nach 11 Monaten erhielt ich eine Rechnung, dass ich 157,08 € für Leistungen bezahlen musste, die angeblich nicht von meiner Versicherung abgedeckt waren, in meinem Fall AOK.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Wenn der Zahnarzt weiß oder Anhaltspunkte dafür hat, dass die von ihm durchgeführte Behandlung nicht von der Krankenkasse der Patientin getragen wird, muss er diese vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
Unterbleibt diese sog. "wirtschaftliche Aufklärung", können Sie diesen Pflichtverstoß dem Honoraranspruch des Zahnarztes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegenhalten. Die Rechnungsforderung wird somit nicht fällig.