Zahnarzt | 12.03.2021

Zahnfüllung in der Stillzeit

Füllung

Während meiner Schwangerschaft habe ich Karies bekommen und benötigte zwei Zahnfüllungen. Die Zähne wurden während der Stillzeit (mein Sohn war drei Monate alt) behandelt. Da Amalgam in der Stillzeit nicht verwendet werden darf, bekam ich eine Kompositfüllung, die von der Krankenkasse idR nicht übernommen wird. Später erzählte mir meine Freundin, dass während der Stillzeit solche Füllungen doch übernommen werden. Auf Nachfrage bei meiner Krankenkasse bekam ich die Rückmeldung, dass mein Zahnarzt mich hätte informieren müssen und eine Abrechnung im Nachgang nicht möglich. Auf den Kosten bin ich nun sitzen geblieben.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

In der Tat: Seit dem 1. Juli 2018 gilt in deutschen Zahnarztpraxen ein Amalgam-Anwendungsverbot für schwangere und stillende Patientinnen. Gesetzlich versicherte Frauen, die aus diesem Grund keine Zahnfüllungen aus Dentalamalgam mehr erhalten dürfen, haben Anspruch auf eine kostenlose alternative plastische Füllung. Daher gehören nun auch im Seitenzahnbereich die sogenannten Kompositfüllungen aus Kunststoff zum Leistungsumfang der Krankenkassen. Mehr dazu finden Sie hier.

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