Zahnarzt | 16.03.2021
Zahnreinigung führt zum Verlust einer Füllung
Professionelle Zahnreinigung
Ich hatte heute eine professionelle Zahnreinigung, die von einer Mitarbeitern meines Zahnarzts durchgeführt wurde. Dabei ist die Füllung eines hinteren Backenzahns herausgefallen, was von der Dame quittiert wurde mit: "Die Füllung war aber nur noch ein ziemliches Gekröse". Eine Entschuldigung gab es nicht. Zum Schluß frage mich die Mitarbeiterin, ob eine neue Füllung eine Woche Zeit habe, da hätte ich ja einen Termin (wegen einer ganz anderen Sache). Ich sagte: Nein, der restliche Zahn ist scharfkantig und womöglich bricht ein Stück der Ränder ab. Daraufhin sah sich der Zahnarzt die Sache an, nun habe ich einen Termin für eine Basisfüllung für morgen. Immerhin. Meine Frage: Muss ich für diese schlechte Zahnreinigung (und die Probleme, die mir der morgige unerwartete Termin macht) den vollen Betrag zahlen? Ich hoffe nicht.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Grundsätzlich ist es so, dass der Honoraranspruch des Zahnarztes auch dann begründet wird, wenn die Behandlung fehlschlägt oder unerwartete Nebenwirkungen auftreten, solange der Zahnarzt die allgemein anerkannten fachlichen Standards einhält (§ 630a Abs. 2 BGB).
Sollte die unfreiwillige Entfernung der Füllung auf einem schuldhaften Behandlungsfehler des Zahnarztes oder seiner Erfüllungsgehilfin basieren, kann Ihnen im Hinblick auf daraus entstehende Schäden (z.B. Verdienstausfall am morgigen Tag) ein Schadensersatzanspruch zustehen (§ 280 Abs. 1 BGB). Mit diesem Schadensersatzanspruch - so er denn dem Grunde nach besteht - könnten Sie gegen den Honoraranspruch des Zahnarztes die Aufrechnung erklären, sodass die Rechnung im Umfang Ihres eigenen Schadens als erfüllt gilt (§ 389 BGB).