Zahnarzt | 02.01.2022
Unklare Kostenaufklärung, manipulative Beratung, Rechnungsbetrag höher als vereinbart
Füllung | Entfernen alter Amalgamfüllungen und Ersatz
Ich hatte telefonisch ein Vorgespräch (26.10.21) vereinbart, weil ich mir evtl. meine alten Amalgamfüllungen entfernen lassen wollte. Ich fragte sofort nach dem Kostenumfang und meiner maximal möglichen Zuzahlung. Ich bekam keine definitive Antwort, lediglich, dass für das Vorgespräch 200,-€ anfielen, auch wenn keine weitere Behandlung in Anspruch genommen würde. Schriftliches Aufklärungsmaterial wurde mir nicht, also anders als vereinbart, zugesandt. Das Vorgespräch dauerte ca. 2 - 2,5 Stunden, inkl. 30 min Wartezeit, Präsens der Ärztin max. 30 min. Ich unterschrieb eine Patientenerklärung, von der ich keine Kopie bekam. Darin vermerkte ich handschriftlich, dass ich nur Kosten übernehmen würde nach einem vorherigen Kostenvoranschlag, den ich nicht erhielt. Bei mehrfachen Nachfragen nach der Höhe der Kosten, bekam ich Auskünfte wie "Das können wir gar nicht vorher sagen." "Nicht mehr als 100,-€ pro Zahn." oder "Vielleicht so 20,-€ pro Zahn." Dass mir für dieses Vorgespräch, insgesamt 278,02 € in Rechnung gestellt würden, also 78,02 € mehr als angekündigt, hatte mir niemand angekündigt. Ich entschied mich aus mehreren Gründen gegen die Behandlung und sagte alle vereinbarten weiteren Termine ab. Ich überwies wie vereinbart 200,-€, erhielt am 5.11.21 eine Rechnung über weitere 78,02€. Gegen diese Rechnungsstellung legte ich am 5.11.21 telefonisch Widerspruch (bei der Abrechnungsstelle) ein. Dieser Einspruch wurde am 18.11.21 (per Post) abgelehnt, da eine Vereinbarung über die Zahlung von nur 200,-€ für die Vorbesprechung sei nicht erfolgt. Ich legte erneut Widerspruch ein: Am 19.11. per Mail und am 20.11. per Einschreiben - bei der Praxis direkt sowie bei dem Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum, das die Rechnung ausstellte. Der Widerspruch wurde am 23.11.21 von der Praxis wieder als gegenstandslos abgelehnt. Ich bat um einen Zahlungsaufschub, der mir bis 5.1.22 gewährt wurde (per mail am 24.11.21).
Lohnt es sich diesen Zahlungswiderspruch zu verfolgen?