Zahnarzt | 03.03.2021
Leistung gut, aber mit Faktor 3,8 zu teuer
Füllung
Während der Behandlung fiel dem Zahnarzt ein, dass wir noch nicht über die Kosten gesprochen haben und ob das so OK ist für mich. Er hat dafür zwar mehrfach entschuldigt und gesagt dass eine Füllung dieser Form 110€ kosten soll, hat mich vorher aber nicht darüber aufgeklärt - und ich habe nichts unterschrieben.
Die Rechnung kam dann vom Dienstleister über ca. 650 € - wundersamer Weise alles mit einem Faktor von 3,8 versehen. Anstelle von 3 Füllungen mussten allerdings vor Ort dann auch auf einmal 5 Füllungen gemacht werden.
Meine PKV hat gesagt, dass dies nicht zulässiges und er maximal mit Faktor 3,5 abrechnen darf, alles darüber hinaus muss in einem Honorarvertrag mit mir schriftlich geklärt werden. Leider ist das nicht passiert.
Die Leistung ist vollkommen OK - ich fühle mich aber aber hintergangen, da ich nun auf der Differenz sitzen bleibe. Die Behandlung war total normal, keine großen Ereignisse, warum also Faktor 3,8 auf alles?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Praxis hat gegen die gesetzlichen Aufklärungspflichten verstoßen. Auch wenn der Zahnarzt sich entschuldigt hat, ist das Vorgehen nicht rechtens.
Laut Gesetz gilt: Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren, und zwar schriftlich (§ 630c Abs. 3 BGB). Wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Sie dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist.
Zudem darf es nicht so laufen, dass Sie im Behandlungsstuhl und ohne Bedenkzeit über weitere Füllungen in Kenntnis gesetzt werden.
Zudem muss der Zahnarzt eine sog. Abdingungserklärung zur Unterschrift vorlegen, wenn er höher als Faktor 3,5 abrechnen möchte. Diese können Patienten unterschreiben, müssen es aber nicht. Schon einen Mehraufwand bis 3,5 muss der Zahnarzt begründen.