Kieferorthopäde | 08.03.2021
Rechnung ohne Kostenvoranschlag
Zahnspange | Beratung für ggf. den Einsatz einer Zahnspange
Ich bin schon erwachsen, habe allerdings nie eine Zahnspange gehabt und wollte mich beraten lassen, ob der Einsatz bei mir sinnvoll wäre. Ich bin bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert und weiß dass diese eine Zahnspange für Erwachsene nicht bezahlt, was auch in Ordnung ist. Das Problem ist, diese Ärztin hat Zahnabdrücke gemacht OHNE mich im Voraus über die Kosten zu informieren. Kein Kostenvoranschlag, gar nichts. Ich habe die Rechnung erst per Post erhalten. Laut den Google Rezensionen bin ich nicht die einzige Betroffene.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Immer wieder verstoßen Zahnärzte gegen die gesetzliche Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung. Weiß die Zahnärztin oder der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, müssen Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung aufgeklärt werden, und zwar schriftlich (§ 630c Abs. 3 BGB). Wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Betroffene dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist.