Kieferorthopäde | 10.03.2021
Kostenfalle Kieferorthopäde
Zahnspange | Feste Spange /Brackets bei Kindern
Im letzten Jahr suchte ich mit meinem 10 jährigen Sohn aufgrund einer Empfehlung des Schulzahnarztes eine bei google sehr gut bewertete Kieferorthopädin auf. Sie sicherte mir eine Behandlung mit Einreichung des Behandlungsplans bei der Krankenkasse zu und gab mir einen privat zu bezahlenden Behandlungsplan mit, den ich aber erstmal zur Seite legte, da für mich klar war, dass die Kosten von der Krankenkasse erstattet werden. Leider kam es seither immer wieder zu Auseinandersetzungen mit der Kieferorthopädin, die bei jedem kieferorthopädischen Besuch auf die Unterschrift dieses privatärztlichen Dokumentes drängte. Ich betonte jedes Mal, dass wir nur die kassenärztliche Behandlung wünschen.
Neben kleineren Beträgen für Extraleistungen wie das Farbpigment in der losen Spange (10€), Spangendöschen etc. die Zahnärztin den Kindern im Behandlungsraum anpries und deren Quittung sie verweigerte (Begründung: Diese Kosten könne man nirgends geltend machen), fiel mir auch immer wieder auf, dass sie selbst das jüngere Geschwisterkind (7 Jahre alt) ins Visier nahm um Fehlstellungen festzustellen.
Gestern ist die Situation in der Praxis jedoch eskaliert, denn nun verweigert sie das Einsetzen einer festen Spange, die laut Behandlungsplan zum erfolgreichen Abschluss notwendig ist, ohne den privatärztlichen Behandlungsplan (meiner Meinung nach eine große Kostenfalle und völlig undurchsichtig). Sie meinte sogar, dass eine reine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse für feste Brackets gar nicht/ nirgends möglich sei.
Was soll ich jetzt tun? Behandlerwechsel bei der Krankenkassse beantragen?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Kieferorthopäden und Zahnärzte müssen auf die Kassenbehandlung hinweisen. Hat Ihre Kieferorthopädin eine Kassenzulassung, muss sie diese Kassenbehandlung auch anbieten. Einem Vertragszahnarzt ist es nach §§ 72 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 128 Abs. 5a SGB V untersagt, Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beeinflussen.