Ich bin mit meinem Zahnarzt fachlich sehr zufrieden, nur kommen mir 1148 Euro für eine Parodontose Behandlung doch recht viel vor? Kein Laser, kein Plasma es wurde auch nichts aufgeschnitten, nur tief ausgekratzt...??
Kommentar der Verbraucherzentrale
Nötig ist eine schriftliche Aufklärung über die Kosten vor Behandlungsbeginn. Laut Gesetz (§ 630c Abs. 3 BGB) gilt: Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren, und zwar schriftlich. Wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Sie dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist. Zudem muss eine Parodontitis-Behandlung vorab bei der Krankenkasse beantragt werden. Wenn eine Planung sehr teuer erscheint, können Patienten sich eine zweite Meinung einholen. Eine Prüfung nach der Behandlung ist bei der Beratungsstelle der Zahnärzteschaft des jeweiligen Bundeslandes möglich.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Nötig ist eine schriftliche Aufklärung über die Kosten vor Behandlungsbeginn. Laut Gesetz (§ 630c Abs. 3 BGB) gilt: Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren, und zwar schriftlich. Wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Sie dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist. Zudem muss eine Parodontitis-Behandlung vorab bei der Krankenkasse beantragt werden. Wenn eine Planung sehr teuer erscheint, können Patienten sich eine zweite Meinung einholen. Eine Prüfung nach der Behandlung ist bei der Beratungsstelle der Zahnärzteschaft des jeweiligen Bundeslandes möglich.