Zahnarzt | 23.02.2021

Statt Krone auf Kulanz teures Implantat verkauft

Implantat

Hatte eine Zeit lang immer leichte Zahnschmerzen und ging dies bezüglich zu meinen Arzt. Nach Röntgenbilder meinte die junge Zahnärztin, die mich in der Praxis zum ersten mal behandelte, meine Krone wäre defekt. Die Krone war noch keine drei Jahre alt, wurde von einer anderen jungen Ärztin, die mittlerweile nicht mehr dort arbeitet, in der gleichen Praxis gemacht.
Nach den Röntgenbilder und meiner Schilderung wollte sie es mit dem Chef abklären. Am nächsten Tag bekam ich den Anruf, dass die Krone auf Kulanz gemacht wird. Termin war dann eine Woche später und derweil wurden die Zahnschmerzen immer schlimmer.
Am Behandlungstag wurde dann die Krone entfernt. Als diese unten war meinte die jungen Ärztin der Zahn sieht nicht gut aus. Darauf holte sie den Chef, der kurz nachschaute und dann meinte der Zahn muss gezogen werden und ich brauche eine Implantat. Ab da hatte ich schon ein seltsamen Eindruck von dem Szenario, es kam mir alles gespielt vor. Als der Chef dann kurz darauf das Zimmer verließ, ich noch im Behandlungsstuhl liegend, meinte dann die Ärztin die Kosten belaufen sich auf ca. 1500 €, und da die Krone übernommen wird, bekomm ich das Implantat zum "Brücken Preis". Darauf fing sie gleich an den Zahn zu ziehen.
Im Nachhinein bin ich da ziemlich überrumpelt worden und soll jetzt ein teures Implantat bezahlen.
Ist hier alles rechtens abgelaufen? Wie lange ist die Gewährleistung auf die alte Krone?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Offensichtlich hat die Praxis gegen die gesetzlichen Aufklärungspflichten verstoßen.

Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren, und zwar schriftlich (§ 630c Abs. 3 BGB). Wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Sie dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist. 

Zudem sollte niemand im Behandlungsstuhl und ohne Bedenkzeit darüber entscheiden müssen, ob ein Zahn gezogen und ob ein Implantat gesetzt wird.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand