Zahnarzt | 21.02.2021

Therapie ohne Erfahrung, falsche Diagnose

Krone | Falsche Diagnose, Entfernung eines gesunden Zahnes, Schiefe Kronen, Heilplanänderung ohne Absprache mit dem Patienten

Ich habe im vergangen Jahr eine neue Praxis wegen Umzug in eine neue Gemeinde aufgesucht. Es ging um die Kronen für die Keramik-Implantate. Obwohl die Ärztin keine Erfahrung mit dem Keramikimplantate hatte, versicherte Sie mir, dass eine weitere Therapie in der Praxis möglich wäre. Falsche Diagnose, Hineinbohren in den Zahnwurzelbereich, Bruch des Bohrers im Zahnnervenkanal und zum Schluss Entfernung eines völlig-gesunden Zahnes!
Zudem Aufsetzen völlig schiefe Kronen und daraus Kauprobleme und schmerzen im Kiefergelenk. Wackelige Kronen und ständige Eitergeschmack im Mund durch falsche Behandlung sind die Ergebnisse der Therapie in dieser Praxis.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

In solchen Fällen sollten Betroffene sich an ihre Krankenkasse wenden und prüfen lassen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Die Krankenkasse ist laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, ihre Versicherten dabei zu unterstützen (§66 SGB V) und kann ein Gutachten in Auftrag geben. Zudem können Patienten den Fall bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung ihres Bundeslandes melden.

Weiterhin hat die Zahnärztin das Recht und die Pflicht, den Zahnersatz kostenfrei nachzubessern, gegebenenfalls auch mehrfach, oder ihn falls nötig neu anzufertigen (§ 136a Abs. 4 SGB V). Diese sogenannte Gewährleistung gilt für zwei Jahre ab dem Einsetzen.

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