Zahnarzt | 24.02.2021
Problem mit Rechnung
Füllung | Panorama 3D, Leitungsanasthesie
Am 17.2.2021 war ich in der Zahnartztpraxis. Der Grund für den Besuch war, einen Zahn zu füllen, weil das alte herausfiel. Ich erklärte das Problem und wir fingen an. Ich wurde mündlich darüber informiert, dass die Füllung 82 Euro wert ist. Sie hat eine Leitungsanasthesie bekommen und sie haben mir einen Rengen gemacht. Zum Schluss füllen. Nach drei Tagen erhielt ich einen Scheck im Wert von 392 Euro für eine Füllung, 262. und 130 Euro, andere Injektionen und Rengen sowie andere Dinge, die sie geschrieben haben, und ich verstehe nicht. Nur um Geld hinzuzufügen. Wir möchten nicht so viel für etwas bezahlen, nur weil wir in der Schweiz leben. Vielen Dank im Voraus für jeden Rat.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Laut Gesetz (§ 630c Abs. 3 BGB) gilt: Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren, und zwar schriftlich. Wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Sie dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist.