Zahnarzt | 21.02.2021
Gesetzliche Leistungen verwehrt
Füllung
Es wurde Karies an zwei Zähnen festgestellt. Um die Behandlung einzuleiten (der Vorschlag von der Praxis war Keramikfüllungen) wurde mir vorab ein Kostenanschlag I.H.v. 800 € vorgelegt, den ich unterschreiben sollte. Ich lehnte das ab und fragte nach Gesetzlichen Leistungen als Alternative. Die Praxis antwortete das “das nichts bringen würde”. Als ich darauf bestand dass es doch gesetzliche Leistungen geben muss wenn Karies besteht und dass der Karies bitte im Rahmen der gesetzlichen Leistungen behandelt werden solle, dieser Forderung wurde jedoch von der Praxis nicht nachgegangen.
Da mir die gesetzlichen Leistungen verweigert wurden und ich keine 800€ bezahlen wollte war ich gezwungen ohne Behandlung wieder zu gehen. Für die Bearbeitung werde ich mir jetzt einen anderen Zahnarzt suchen müssen. Leider war dies auch nicht die einzige schlechte Erfahrung in dieser Praxis und stellt meines Erachtens eine schwerwiegende Verletzung der ärztlichen Pflichten dar.