Zahnarzt | 21.02.2021

8 Zähne entfernt, Zahnersatz mangelhaft

Zahnentfernung | 8 Frontzähne gezogen dafür 2 Brücken, 4 Backenzähne überkront

Im März 20 war ich zum Ersten Mal zu einer Angstsprechstunde bei einem speziellen Zahnarzt für Angstpatienten. Mein Anliegen war meine komplette Zahngesundheit und auch den optischen Aspekt meiner Zähne in Ordnung zu bringen. Das Gespräch dauerte ca. eine halbe Stunde und es wurde ein Kostenvoranschlag gefertigt. Mir wurde erklärt, dass das Entfernen meiner vorderen Zähne (oben vier und unten vier) und die Versorgung mit Brücken oder Implantaten und die Kronen auf den vier Backenzähnen die einzige Möglichkeit sei, meine Zähne auf Dauer in den Griff zu bekommen. Zudem müssen drei Weisheitszähne entfernt werden. Ich habe nicht nachgefragt und darauf vertraut, dass dies die richtige Behandlung ist. Seitdem war ich mindestens 15x bei in der Praxis und nehme seit Mai regelmäßig Schmerzmittel. Die obere Brücke ist bis heute provisorisch befestigt, obwohl sie schon neu angefertigt wurde, nachdem sie 3x nachgebessert wurde, weil sie nicht ok ist. Im Okt. war ich das letzte Mal in der Praxis. Er nahm mich wiederholt nicht Ernst und ich wendete mich an meine Krankenkasse. Diese hat ein Gutachten auf Mängel angeordnet. Hier wurde festgestellt, dass der Zahnersatz Mangelhaft ist. Zudem ist ein Schneidezahn durchs schleifen so stark beschädigt worden, dass dieser abgestorben ist und meine geschilderten Probleme/Schmerzen wurden belegt. Ich fühle mich nicht annähernd gut aufgehoben bei diesem Zahnarzt. Außer das er mir Diazepam Tabletten zur Beruhigung für die Arzttermine verschrieben hat und meine Zähne jetzt noch viel schlimmer sind als vorher, ist nichts passiert. Leider bezweifle ich sogar mittlerweile den gesamten Eingriff an bzw. die Notwendigkeit, mir acht Zähne zu ziehen und vier Backenzähne zu Überkronen. Ich kann zu diesem Zahnarzt definitiv nicht mehr gehen. Das ist für mich nicht zumutbar. Ich würde gerne wissen, welche Möglichkeiten ich in dieser Angelegenheit habe.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Da die Krankenkasse bereits in einem Gutachten festgestellt hat, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, können Sie mit Zustimmung der Krankenkasse den behandelnden Zahnarzt wechseln.

Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit dem vorliegenden Gutachten an die Beratungsstelle der Zahnärzteschaft zu wenden.

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