Zahnarzt | 26.02.2021

Zähne gezogen trotz Wurzelkanalbehandlung / Über Kosten getäuscht

Wurzelbehandlung

Hallo, war das erste mal bei einer Wurzelbehandlung, erst 1 Backenzahn dann der Nächste innerhalb ein paar Wochen, nach sehr starken Schmerzen. Habe im Juli 2020 angefangen und im Januar 2021 abgebrochen, da die Ärztin mir nach 2 Zähnen nun sagte, sie glaube wir sollten die Zähne lieber ziehen da zuletzt nur noch Teile der Zähne vorhanden waren (nach Aussage drei weiteren Zahnärzten nicht mehr erhaltbar!). Hatte am Anfang der Behandlung mittendrin und ohne Brille zwei Schreiben vorgelegt bekommen über 800€, extra gefragt, dass ich nicht was ich da unterschreibe. Argument der Helferin: Sie können uns vertrauen und die Kasse zahlt ja auch was drauf. Kasse weiß aber von nichts -- Versicherung zahlt nichts und ich hab die Schreiben unter Schmerzen und nichts sehend unterschrieben nun sitze ich alleine auf den Kosten und die Zähne müssen doch gezogen werden, was mich keinen Pfennig gekostet hätte. Ich finde das ist arglistige Täuschung. Keine Aufklärung über die Kosten --- teuerste Anwendung die ich nun zahlen soll. Bitte helfen Sie mir!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Schilderung des Vertragsabschlusses deutet darauf hin, dass aufgrund der Behandlungsumstände kein wirksamer Vertrag über die - anscheinend unnötigen - Behandlungsleistungen zustande gekommen ist. 

Laut § 134 BGB sind Rechtsgeschäfte nichtig, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Einem Vertragszahnarzt ist es nach §§ 72 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 128 Abs. 5a SGB V untersagt, Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beeinflussen. Zudem widerspricht das Vorgehen den Vorschriften für eine rechtzeitige Patientenaufklärung (§ 630d BGB). Damit fehlt es an einer Einwilligung und an einem Rechtsgrund für die Honorarforderung der Zahnärztin. Zudem ist eine Meldung bei der Krankenkasse und bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung ratsam. Weitere Ansprechpartner finden Sie hier.

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