Zahnarzt | 12.02.2021

Unklare Abrechnung und Rechtsstreit ohne Chancen

Implantat

Ich habe 2019 eine zahnärztliche Leistung - Implantat - beim ursprünglichen Zahnarzt meines Vertrauens in Anspruch genommen, mit der ich technisch sehr zufrieden war. Leider ließ die Abrechnung zu wünschen übrig - war intransparent, Posten wurden unklar, und aus meiner Sicht, z.T. doppelt in RG gestellt. Es kam zu Mahnungen/Fristverzögerungen - ich wurde plötzlich von der Zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft kontaktiert und gemahnt. Ich veständigte mich darauf mit dem Zahnarzt auf gütliche Einigung und er wollte das Verfahren gegen mich stoppen. Dann hörte ich gar nichts mehr von ihm. Stattdessen lief ein Gerichtsverfahren gegen mich an. Mein Einspruch kam angeblich zu spät und wird nicht anerkannt. Ist das möglich?
Darüber hinaus ist es extrem ärgerlich, dass die Intransparenz der RG nie aufgeklärt wurde.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wenn ein Zahnarzt seine Zahlungsforderungen wie oft üblich an eine Abrechnungsgesellschaft abtritt, kann er sich nicht mehr gütlich mit Patienten über strittige Zahlungen einigen. Dies ist für Verbraucherinnen und Verbraucher oft besonders unglücklich, da sie meist nicht erfahren, dass im Hintergrund eine Forderungsübertragung stattfindet.

Wer Zahnarztrechnungen erhält, deren Höhe unzutreffend erscheint, kann diese kostenlos prüfen lassen und mit dieser Begründung beim Zahnarzt um Rechnungsaufschub bitten. Mehr zu überhöhten Rechnungen erfahren Sie hier.

Wenn Patienten einen Vollstreckungsbescheid erhalten, gilt ab der Zustellung eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Wer Einspruch bei Gericht einlegen möchte, muss den Eingang dieses Einspruchs belegen. Ein Fax-Übersendungsprotokoll o.Ä. wird von vielen Gerichten nicht als Zugangsnachweis anerkannt.

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