Zahnarzt | 11.02.2021
Fehlende Aufklärung von Angstpatientin
Füllung | Prophylaxe und Amalgam-Entfernung
Vor 2 Monaten habe ich mich, nach ca. 10 jährigem Angstzustand gegenüber einer Zahnbehandlung, endlich doch mal wieder durchgerungen und bin zu einem Zahnarzt in der Nähe, der im Internet für seine schmerzfreie Laserbehandlung wirbt.
Mein erster Termin war auch soweit OK. Auch die Behandlung an sich, zu 100% mit dem Laser war schmerzfrei.(Ich teilte ihm mit dass ich Angstpatientin bin.)
Er hat mir schon von vornherein gesagt, dass die Behandlung die GKK nicht übernehme. Ich fragte ihn dann zwecks Zahnzusatzversicherung und er gab mir dann eine Bröschüre mit.Beim 2. Termin sprach ich ihn dann wieder auf einen Kostenplan für die GKK an und auf eine Zahnzusatzversicherung und er ging irgendwie nicht darauf ein. Er machte auch einfach weiter mit der Behandlung. Es folgte eine 3. und eine 4. Behandlung wobei er immer öfter den Bohrer nahm und nur zum Schluß oder gar nicht mit dem Laser arbeitete. Somit kam ich mir nicht unbedingt als Angstpatientin wahrgenommen vor. die letzte Behandlung war dann der Auslöser, dass ich nicht mehr hin ging. Er fing mit der Behandlung an OHNE mir zu sagen was er eigentlich machte. Nach 1 Stunde meinte er dann jetzt nimmt er noch oben meine Amalgamfüllungen raus. Ich wurde vorher nicht informiert darüber. Wieder gespritzt und nach einer Odysse von 2,5 Stunden war ich endlich fertig.(Im wahrsten Sinne) Mir ging es nicht gut kreislauftechnisch. Noch im Behandlungsstuhl wurde mir dann die Rechnung dieser Behandlung unter die Nase gehalten, die ich dann auch sofort unterschreiben sollte--- 900 €. Danach hatte und habe ich immer noch Schmerzen.Ich bin total enttäuscht, da ich natürlich jetzt wieder kein Vertrauen zu Zahnärzten habe. Auch kann ich wegen der begonnenen Behandlung KEINE Zahnzusatzversicherung mehr abschliesssen. Ergo muss ich auch in Zukunft selbst zahlen. Dass kann ich mir aber in diesem Umfang nicht leisten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Aus rechtlicher Sicht muss man zumindest für die letzten Behandlungen feststellen, dass der Zahnarzt seinen aus § 630e BGB folgenden Aufklärungspflichten nicht hinreichend nachgekommen ist. Gerade dies ist bei Angstpatienten besonders wichtig, damit diese über Art, Umfang und Notwendigkeit der Behandlung gut informiert sind.
Darüber hinaus fand offenbar keine sog. "wirtschaftliche Aufklärung" im Sinne des § 630c Abs. 3 BGB statt: Weiß der Zahnarzt, dass die Krankenkasse die Kosten der Behandlung voraussichtlich nicht übernehmen wird, muss er die Patientin vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten informieren. Geschieht dies nicht, können Sie als Patientin der Honorarforderung nach der Rechtsprechung des BGH die unterbliebene Erfüllung dieser Informationspflicht entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig wird.
Zudem gibt es fast immer eine Lösung, die die gesetzlichen Krankenkassen ganz oder teilweise bezahlen. Mehr dazu findenn Sie hier.