Kieferorthopäde | 17.02.2021

Rechnung für Knirscherschiene fraglich

Ich bin am 13. Juli mit der Gutschein zu einer Invisalign-Beratung gegangen, die mittels Gutschein kostenlos sein sollte. Nach der Beratung entschiede ich mich für eine Knirschschiene, da ich unter Bruxismus leide. Am anderen Tag wurde erstmal von einer Assistentin, die die Prozedur uberhaupt nicht im Griffe hatte und rief weitere 2 Assistentinnen zur mithelfen. Es war das schlechtestes Knirschschiene-Verfahren meines Lebens. Nachher kam ich zur Abholung der Knirschschiene und diese hat zu meiner Zähnen nicht gepasst. Sie hatte gesagt, ich müsste nochmal diese machen lassen, was für mich nicht in Frage kam, weil das erstes mal schon qualvoll genug war. Jetzt bekomme ich solche Rechnungen, die ein Missverständnis sein soll. Der Zahnarzt hat meinen Mund noch nie angefasst und ich frage mich lediglich, was nennen sie dort für Behandlung, weil meine Zähne sehen genauso wie vorher aus und sie haben keine Daten aus dem Zustand meiner Zahne um diese Behandlung nachzuweisen. Ich frage Sie auch an der Stelle: ist diese Rechnung berechtigt? Der versucht die Beratung - die kostenlos laut seiner Webseite mittels Gutschein.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ein Zahnarzt kann Gebühren nur für selbständige zahnärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (§ 4 Abs. 2 GOZ). Fand also eine Behandlung nicht unter der Aufsicht des zuständigen Zahnarztes statt, besteht für die abgerechneten Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kein Rechtsgrund. Wenn zudem keine wirtschaftliche Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Patienten dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist.

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