Mir wurde ein Kostenvorschlag gemacht und eine Kassenleistung würde nicht durchgeführt werden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Und umgekehrt sind Zahnärzte mit Kassenzulassung verpflichtet, Kassenleistungen anzubieten. Diese sind auch keineswegs minderwertig.
Kassenleistungen entsprechen dem gegenwärtigen Fachstandard und bieten eine ausreichende zahnmedizinische Versorgung an. Zahnärzte können eine Kassenleistung nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen verweigern, etwa mit dem Hinweis, dass die Kassenleistung zu gering vergütet ist. Alle Kassenleistungen in der Zahnmedizin finden Sie hier.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Und umgekehrt sind Zahnärzte mit Kassenzulassung verpflichtet, Kassenleistungen anzubieten. Diese sind auch keineswegs minderwertig.
Kassenleistungen entsprechen dem gegenwärtigen Fachstandard und bieten eine ausreichende zahnmedizinische Versorgung an. Zahnärzte können eine Kassenleistung nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen verweigern, etwa mit dem Hinweis, dass die Kassenleistung zu gering vergütet ist. Alle Kassenleistungen in der Zahnmedizin finden Sie hier.