Zahnarzt | 11.02.2021

PZR: Keine Aufklärung über Kosten

Professionelle Zahnreinigung

Mich erreichte heute eine Rechnung von 95,04€ für die Zahnreinigung, bei der ich letzte Woche war. Meine Zahnärztin sagte allerdings, dass die Reinigung für mich nichts kosten würde. Als ich ihr explizit sagte, bei welcher Krankenkasse ich bin, meinte sie, dass die Reinigung übernommen werden würde (was ich so hinnahm, sonst würde ein Arzt es doch nicht sagen). Meine Ärztin klärte mich weder persönlich noch schriftlich über auffallende Kosten auf. Laut Paragraph 630c BGB ist jeder Arzt allerdings verpflichtet, seine Patienten über Kosten vorab zu informieren, wenn sie nicht von Dritten übernommen werden (was ich im Nachhinein herausgefunden habe und jetzt für immer verinnerlichen werde). Selbst die Kollegin, die meine Zähne gereinigt hat, sprach nicht einmal Kosten oder eine Rechnung an.
Ich möchte anmerken, dass ich Studentin bin und meine Familie und ich ALG 2 bekommen. Das ist gar nicht mein Problem, ich bin in der Lage die 95€ zu zahlen, aber mich ärgert, dass mir keine Wahl gelassen wurde.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Zahnärztin hat gegen ihre gesetzliche Pflicht zur Kostenaufklärung im Sinne des § 630c Abs. 3 BGB verstoßen: Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren.

In diesem Fall können Patienten dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist.

Die Professionelle Zahnreinigung ist eine Selbstzahlerleistung. Es gibt mehrere Krankenkassen, die die Kosten ganz oder teilweise übernehmen. Allerdings sollte man das vor Behandlungsbeginn abklären.

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