Oralchirurg | 03.02.2021

DVT Rechnung mit Leistung die so nicht stattgefunden hat

Füllung | Erstellung eines digitalen Volumentomogrammes

Habe mir ein DVT erstellen lassen, da ich Schmerzen beim Kauen habe, die mein Zahnarzt nicht eindeutig zuordnen konnte. Das Bild wurde auf meinen Wunsch hin bei einem Gesichtschirurgen gemacht. Man sah auf dem Bild, was die Schmerzen auslöst und es wurde besprochen, wie ich weiter mit meinem Zahnarzt vorgehe. Es war NIE die Rede von einem Implantat! Auf meiner Rechnung finde ich den Posten: 9000//Implantatbezogene Analyse 3,5 fach berechnet zu 174,01Euro. Auf meine Nachfrage hieß es dann, dass das automatisch auf der Rechnung stehen würde und dass bei mir ja eine Vermessung stattgefunden hätte. Als ich meinte, dass keine Vermessung stattgefunden hätte, meinte die Helferin das hätte der Hr. Doktor am Pc gemacht.
Meine Frage wäre nun ob ich diesen extrem hohen Betrag für dieses Bild bezahlen muss?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Digitale Volumentomographie (DVT) kann tatsächlich über die Ziffer 9001a (virtuelle Implantatplanung mittels DVT) der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet werden. Möglich ist auch eine Abrechnung über die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ 5370 = Computer gesteuerte Tomographie im Kopfbereich als mögliche Entsprechungsziffer für eine DVT-Aufnahme). Allerdings befreit dies den Zahnarzt nicht von seiner Aufklärungspflicht über die diagnostischen Maßnahmen. Zudem ist hier eine Kostenaufklärung nach § 630c Abs. 3 BGB erforderlich: Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten informieren.

Wenn die sog. „wirtschaftliche Aufklärung“ nicht erfolgt ist, können Sie dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die von ihm ausgestellte Rechnung nicht fällig ist.

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