Zahnarzt | 05.02.2021

Abzocke statt Kostenberechnung

Brücke | Preisanfrage Brücke

Ich wollte den Preis für eine Brücke bei dem Zahnarzt erfragen. Röntgenbild habe ich mitgebracht. In dem Termin schaute sie sich die Zähne an und hat viele andere Punkte genannt, die gemacht werden sollten, aber mir, keinen Preis genannt. Auf mehrfache Nachfrage wollte man mir neue Termine geben, aber den Preis weiß ich bis heute nicht.
Nun kam eine Rechnung über 100€ für diesen ersten Termin, in dem ich lediglich den Preis wissen wollte, aber nicht bekam. Berechnet wurde unter anderem eine Funktionsanalyse mit 65€.
Muss ich das bezahlen, obwohl es mir nur um einen Preis ging?!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Gesetzeslage zur wirtschaftlichen Aufklärung ist eindeutig, trotzdem läuft dies in Zahnarztpraxen offenbar häufig nicht ordnungsgemäß ab. Laut § 630c Abs. 3 BGB gilt: "Weiss der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten (also durch die Krankenkasse) nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren." Erfolgt diese Aufklärung nicht, können Patienten dem Zahnarzt den Verstoß gegen seine Informationspflichten dem Honoraranspruch entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist.

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