Zahnarzt | 04.02.2021

Zahnarzt verweigert Behandlung nach Regelsatz für ALG2 Empfänger

Krone

Zahnarzt verweigert Behandlung nach Regelsatz für ALG2 Empfänger (besteht auf Vollkeramik Verblendungen in Eigenleistung)

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei Patienten, die als Härtefall anerkannt sind und Zahnersatz brauchen, bezahlt die gesetzliche Krankenkasse in voller Höhe die Kosten der Regelversorgung (sonst 60%). Allerdings gelten Hartz IV-Empfänger nicht automatisch als Härtefälle, sondern die Anerkennung muss vorher beantragt werden.

Wird ein Frontzahn überkront, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen vorn und seitlich eine zahnfarbene Verblendung, also eine Metallverblendkrone.

Handelt es sich bei dem Zahnarzt um einen Arzt mit Kassenzulassung, so ist dieser verpflichtet Kassenleistungen anzubieten.

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