Zahnarzt | 25.01.2021

Wurzelkanalbehandlung nur als Privatleistung

Wurzelbehandlung

Ich bin nach einigen Tagen Zahnschmerzen zum Zahnarzt gegangen, um dort herauszufinden, dass die Zahnwurzel entzündet ist. An dem gleichen Tag noch wurde ich dazu gedrängt ein Dokument zu unterschreiben, dass diese Behandlung privatabzurechnen ist. Ich wurde weder darüber belehrt, aufgeklärt und zu alledem angelogen. Es wurden mir von einem KASSENÄRZTLICHEN Zahnarzt die kassenärztliche Wurzelbehandlung verschwiegen. Das geht in meinen Augen zu weit. Es hieß "ohne Ihre Unterschrift können wir nicht mit der Behandlung beginnen." Mir wurden von der Arzthelferin drei oder vier Blätter gereicht, die ich doch "durchlesen und unterschreiben" soll.
Ich wandte mich daraufhin mit der Rechnung an die KZVB, die mir mitteilte, dass die Wurzelkanalinstrumente, die abgerechnet wurden, nicht berechenbar sind. Nächster Punkt, den ich höchst unprofessionell und kriminell finde.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zahnärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertrags(zahn)ärztlichen Pflichten (§§ 72 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 128 Abs. 5a SGB V). Zudem fehlte hier offenbar die ordnungsgemäße Kostenaufklärung im Sinne des § 630c Abs. 3 BGB: Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren.

Wurzelkanalbehandlungen sind jedoch nur mit Einschränkungen Kassenleistungen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand