Der Kieferorthopäde verlangt insgesamt fast 5500 € obwohl der Kostenvoranschlag auf rund 3.500 € ausgestellt war. Ich brauche jemanden, der die Rechnungen prüft.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ein Kostenvoranschlag ist keine Preisgarantie, aber trotzdem weitgehend verbindlich. Abweichungen sind nur in bestimmten Grenzen erlaubt. Entscheidend sind der Einzelfall und der Grund für den Preisunterschied. Nach der Rechtsprechung sind auch bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten Preisunterschiede von maximal 20% zulässig. Betroffene sollten zunächst das Gespräch mit dem Kieferorthopäden suchen. Hilft das nicht weiter, bittet man um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass man die Rechnung extern überprüfen lassen möchte. Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei den Beratungsstellen der Zahnärzteschaft in den Bundesländern möglich. In den meisten Fällen ist eine Kopie der Behandlungsunterlagen zur Bearbeitung erforderlich.
Mehr dazu finden Sie hier.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ein Kostenvoranschlag ist keine Preisgarantie, aber trotzdem weitgehend verbindlich. Abweichungen sind nur in bestimmten Grenzen erlaubt. Entscheidend sind der Einzelfall und der Grund für den Preisunterschied. Nach der Rechtsprechung sind auch bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten Preisunterschiede von maximal 20% zulässig. Betroffene sollten zunächst das Gespräch mit dem Kieferorthopäden suchen. Hilft das nicht weiter, bittet man um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass man die Rechnung extern überprüfen lassen möchte. Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei den Beratungsstellen der Zahnärzteschaft in den Bundesländern möglich. In den meisten Fällen ist eine Kopie der Behandlungsunterlagen zur Bearbeitung erforderlich.
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