Kieferorthopäde | 12.01.2021
Brackets: Behandlung ohne Kostenvoranschlag
Zahnspange
Der Kieferorthopäde hat mir angeboten, die 3 Brackets, die lose geworden sind, zu ersetzen. Dies müsse allerdings privat abgerechnet werden. Wieso hat er mir nicht gesagt, aber ich denke es ist, weil ich nicht die Zahnspange genommen habe, die voll von der Kasse bezahlt wird.
Da dachte ich, dass es sich eben nur um die Brackets handelt und nicht um die ganze Behandlung, zu der ich seit Jahren alle paar Wochen gehe.
Ohne Kostenvoranschlag oder sonstige Rechnung hat er dann angefangen die Brackets zu erneuern, da ich dachte, dass es sich bei den privaten Kosten nur um die Brackets handeln würde. (ungefähr 20€ pro Bracket)
Nach der Behandlung bekomme ich aber dann eine Rechnung in Höhe von knapp 200€ zugesendet, in der die ganze Behandlung privat abgerechnet werden soll.
Ich habe weder einen Kostenvoranschlag bekommen, noch irgendetwas unterschrieben.
Jetzt soll ich aber diese Rechnung unterschreiben und zurückschicken. Mit einer Frist von 14 Tagen.
Normalerweise sollte man vor der Behandlung diesen Kostenvoranschlag bekommen und nicht erst danach.
Muss ich die volle Rechnung jetzt bezahlen oder kann man dagegen vorgehen?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bei gesetzlich Krankenversicherten ist der Zahnarzt verpflichtet, seine Patienten immer schriftlich über die voraussichtlichen Kosten einer privat zu zahlenden Behandlung aufzuklären. Es reicht nicht aus, mündlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Selbstzahler-Leistung handelt. Die Kosten müssen so genau wie möglich angegeben sein. Grundlage ist § 630c Absatz 3 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): "Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren."
Wird mit dem Patient keine schriftliche Vereinbarung getroffen, ist er berechtigt die Zahlung zu verweigern.
Mögliche Lösung: Zunächst sollte man das Gespräch mit dem Arzt suchen. Hilft das nicht weiter, bittet man um Zahlungsaufschub mit dem Hinweis, dass man die Rechnung extern überprüfen lassen möchte. Die Rechnungsprüfung ist kostenlos bei den Landeszahnärztekammern möglich.