Zahnarzt | 20.01.2021

Füllung selbst zahlen trotz Absprache über Kassenleistung

Füllung

Ich wollte Füllung bei meine Zahn wo hat Schmerz gehabt. Sie hat das Zahn daneben gemacht mit eine Behandlung wo die AOK nicht übernehmt (100€) und dann verlangte sie noch 150€ für den Füllung obwohl wir ausgemacht haben das alles über versicherung gemach werden weil wir nicht zahlen können. Jetz sind zwei Füllung provisorisch und eine Rechnung offen ohne dass die Zähne fertig sind.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zahnärzte müssen bei gesetzlich Versicherten immer schriftlich über die Kosten einer privat zu zahlenden Behandlung aufzuklären. Das steht so im Gesetz (§ 630c Absatz 3 BGB): "Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren."

Wenn Sie keine schriftliche Vereinbarung unterschrieben haben, können Sie die Zahlung verweigern.


Was die Krankenkasse bei Füllungen bezahlt, finden Sie hier.

Zudem gibt es bei den Beratungsstellen der Zahnärzteschaft eine kostenlose Rechnungsprüfung.

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